Häufig gestellte Fragen

Nachfolgend findest Du Antworten auf häufig gestellte Fragen - unsere FAQ. Wenn Du weitere Fragen hast, kontaktierst Du uns einfach unter 040 - 386 99 406 oder schreibst an donor.de@europeanspermbank.com

Anonymität

In Deutschland darf es aus rechtlichen Gründen keine anonymen Spender geben. Jedes Kind hat das Recht zu erfahren wer sein genetischer Vater ist. Die derzeitige Gesetzeslage erlaubt es Kindern nach Vollendung des 16. Lebensjahres zu erfahren wer der zu Ihrer Zeugung genutzte Samenspender war.

Nein, Deine Identität wird bei uns geschützt. Jeglicher Kontakt erfolgt direkt zwischen Dir und uns. Deine personenbezogenen Daten werden, wenn erforderlich, wie z.B. Ergebnisse von Blut-untersuchungen, an Fertilitätskliniken und zuständige nationale Behörden weitergeleitet.

So werden Sie Samenspender

Der Einstieg ist ganz einfach. Füll einfach die Bewerbung hier auf der Website aus.

Du kannst in unserer Hamburger Filiale in der Altonaer Straße 61 spenden. Mehr dazu hier.

Ab der letzten Ejakulation müssen mindestens 48 Stunden vergangen sein. Du kannst also maximal 3 mal pro Woche spenden.

Wir erwarten, dass Du mindestens 4 Mal pro Monat spendest.

Wir erwarten, dass Du mindestens 1 Jahr lang Spender bist. Es gibt keine maximale Laufzeit, aber die meisten Spender sind für ungefähr 2 Jahre aktiv.

Du musst zwischen 18 und 45 Jahre alt sein.

Ja, wenn Du dich ab dem Zeitpunkt der Bewerbung für mindestens 1½ Jahre in Deutschland aufhältst. Bewirb dich jetzt

Nein, das kannst Du nicht, aber Du kannst ein separates Samendepot für den Eigengebrauch einrichten

Ein Spender kann Kinder auf der ganzen Welt bekommen, aber wir kontrollieren die Anzahl der Schwangerschaften, damit sie den geltenden Gesetzen in den verschiedenen Ländern entsprechen. 

Leider können wir Dich nicht in unser Spenderprogramm aufnehmen, da die Krankheitsgeschichte Deiner biologischen Familie für die Zulassung als Spender unerlässlich ist.

Nein, du musst für mindestens anderthalb Jahre in Deutschland wohnen ab dem Zeitpunkt deiner Bewerbung.

Aufwandsentschädigung

Insgesamt kannst Du bis zu 80 € pro Besuch als Aufwandsentschädigung erhalten. Du erhältst 30 Euro sofort und die restlichen 10 Euro, wenn die Spende negativ auf sexuell übertragbare Krankheiten getestet wurde. Auch für eine routinemäßige Blutentnahme wirst du entschädigt. Lies mehr darüber, was es bedeutet, Samenspender zu werden.

 

Ja. Du erhältst das Geld per Überweisung. Du musst es selbst beim Finanzamt anmelden.

Gesundheit

Wir entnehmen Blut- und Urinproben, die wir auf sexuell übertragbare Krankheiten und einige genetisch bedingte Krankheiten untersuchen. Du wirst selbstverständlich über alle Ergebnisse informiert.

Ja, das kannst Du. Du musst nur behandelt und geheilt sein.

Ja. Wir testen regelmäßig unter anderem auf Hepatitis.

Nein, das haben wir nicht. Unsere Spender repräsentieren viele verschiedene Typen von gewöhnlichen Männern mit vielen verschiedenen Hintergründen. Bewirb dich jetzt.

Ja, Du kanntst ein Samenspender in der European Sperm Bank werden, wenn Du Sex mit Männern hattest.

Sonstiges

Wenn Du eine nicht ausreichend hohe Samenqualität hast, kannst Du kein Spender werden. Aber es gibt mehrere Dinge, aufgrund derer Du kein Samenspender werden kannst.

Du kannst kein Samenspender werden, wenn:

  • Du oder jemand in Deiner Familie an schweren Erbkrankheiten leiden
  • Du anabole Steroide oder Drogen missbrauchst
  • Du eine Bluterkrankheit oder eine Blutgerinnungsstörung hast
  • Du anderen Sex für Geld oder Drogen anbietest
  • Du mit HIV oder Hepatitis B oder C (infektiöse Leberentzündung) infiziert bist.
  • Du Spender in einer anderen Samenbank bist oder warst.
  • Du oder Deine Eltern adoptiert sind und daher keine vollständigen Kenntnisse über Deine biologische Herkunft hast.

    Dies sind die wichtigsten Kriterien. Weitere Informationen findest Du im Leitfaden der Dänischen Agentur für Patientensicherheit Nr. 9356, Punkt 3.1.2.

Nach dem Samenspendergesetz hast Du als Samenspender keine väterlichen oder gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber Kindern, die aus Spenden hervorgehen. Gleiches gilt auch für die Kinder, die auch keine gesetzlichen Ansprüche an den Spender stellen können. Wenn Du ein Samenspender bei der European Sperm Bank wirst, unterzeichnest Du auch einen Vertrag, der dies bestätigt.

Im Kindergesetz ist die Botschaft dieselbe und lautet wie folgt:

Beschluss des Kindergesetzes Nr. 1097 vom 7. Oktober 2014, Kapitel 5 §28:

"... wird ein Samenspender nicht als Vater eines Kindes angesehen, das mit seinem Samen durch assistierte Reproduktion erzeugt wurde, wenn der Samen an ein Gewebezentrum gespendet wird, das Samen distribuiert, an eine Gesundheitsperson oder an eine Person, die unter der Verantwortung einer Gesundheitsperson arbeitet. "

Kurz gesagt bedeutet dies, dass Du als Samenspender keine Rechte für Kinder hast, die mit Hilfe Deines Samens geboren wurden, so wie weder die Eltern des Kindes noch das Kind irgendwelche Rechte in Bezug auf Dich haben. Du kannst also nicht für das Kind verantwortlich gemacht werden, z.B. kann kein Kindergeld oder andere Formen von Vaterschaftsverpflichtungen eingefordert werden. 


Das gesamte Kindergesetz können Sie hier lesen:

Du kannst uns jederzeit per E-Mail kontaktieren oder anrufen, wenn Du Fragen hast.

Ruf uns unter 040 - 386 99 406 an oder schreibe an donor.de@europeanspermbank.com