

Welche Optionen verfügbar sind, hängt vom Land ab, in dem die Kinderwunschbehandlung stattfindet. In Deutschland ist bei einer ärztlich unterstützten Behandlung keine dauerhaft anonyme Samenspende möglich. Bei einer Behandlung im Ausland können je nach Land andere Regelungen gelten.
Bei der European Sperm Bank können sich neue Spender nicht mehr für No-ID-Release entscheiden. Heute akzeptieren wir ausschließlich ID-Release-Spender. Wir haben jedoch weiterhin Samenhalme von No-ID-Release-Spendern auf Lager. Daher kann ein anonymer Spender – abhängig von den geltenden gesetzlichen Bestimmungen – für manche angehenden Eltern weiterhin eine Option sein.
ID-Release und No-ID-Release sind heute weithin anerkannte Begriffe und werden vorzugsweise im offiziellen Sprachgebrauch verwendet. Viele Menschen sind jedoch an andere Begriffe gewöhnt, beispielsweise offener Spender für ID-Release und anonymer Spender für No-ID-Release. In diesem Leitfaden verwenden wir die Begriffe synonym.
Ein anonymer Samenspender (No-ID-Release) ist ein Spender, der festlegt, dass keine persönlichen oder identifizierenden Informationen an Personen weitergegeben werden, die mithilfe seines Samens gezeugt wurden. Bei einer anonymen Samenspende stimmt der Spender klaren Grenzen für die Zukunft zu und versteht und akzeptiert, dass es künftig keinen Kontakt zu Kindern oder Erwachsenen geben wird, die durch die Samenspende gezeugt wurden.
Die Anonymität des Spenders bedeutet nicht, dass alle Informationen über den Spender zurückgehalten werden. Informationen im Spenderprofil sind immer verfügbar, da sie es angehenden Eltern ermöglichen, eine fundierte Entscheidung zu treffen. Auch wenn sich die Art dieser Daten von Samenbank zu Samenbank unterscheidet, sollten sie ausschließlich nicht identifizierende Informationen enthalten. Bei der European Sperm Bank umfassen die Angaben zu Spendern in den Profilen zum Beispiel:
In einigen Fällen kann das Profil auch Babyfotos, handschriftliche Notizen und Sprachaufnahmen enthalten. Alle Informationen werden sorgfältig geprüft, um sicherzustellen, dass sie keine identifizierenden Details enthalten.
Menschen entscheiden sich in der Regel aus drei Hauptgründen für anonyme Samenspender:
In einigen Fällen können auch kulturelle Normen und lokale rechtliche Einschränkungen dazu beitragen, dass eine anonyme Samenspende bevorzugt wird.
Auch wenn an all diesen Beweggründen etwas Wahres ist, kann es Ausnahmen geben. Zum Beispiel kann die Wahl eines anonymen Spenders die Situation für Eltern vereinfachen, sie jedoch für durch Samenspende gezeugte Menschen komplizierter machen. Ebenso sind diese Beweggründe nicht ausschließlich auf anonyme Samenspenden beschränkt. Viele ID-Release-Regelungen schaffen klare Grenzen und legen eindeutig fest, was erlaubt ist und was nicht.
Das bedeutet nicht, dass ein ID-Release-Spender besser ist als ein No-ID-Release-Spender oder umgekehrt. Die Entscheidung ist persönlich und hängt von Ihren Präferenzen ab. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Entscheidungen im Zusammenhang mit Samenspende und Spenderauswahl komplex und vielschichtig sein können.

Ein Samenspender mit offener Identität (ID-Release) ist ein Spender, der zustimmt, dass identifizierende personenbezogene Informationen an Personen weitergegeben werden dürfen, die mit seinem Samen gezeugt wurden, sobald sie ein bestimmtes Alter erreicht haben. Die gesetzliche Altersgrenze für ID-Release liegt häufig bei 18 Jahren. In einigen Ländern werden Informationen jedoch freigegeben, wenn eine durch Samenspende gezeugte Person das 16. Lebensjahr erreicht.
Auch wenn die Identitätsinformationen eines nicht anonymen Samenspenders offengelegt werden, gibt es keine Garantie dafür, dass es zu einem Kontakt zwischen dem Spender und der durch Samenspende gezeugten Person kommt. In der Regel muss die durch Samenspende gezeugte Person den Prozess selbst durch eine Kontaktanfrage in Gang setzen. Anschließend kann der ID-Release-Spender dem Kontakt zustimmen oder ihn ablehnen. Dem Spender ist es nicht erlaubt, den Kontakt selbst zu initiieren. Außerdem ist wichtig, dass Eltern in der Regel weder vor noch während der Kinderwunschbehandlung identifizierende Informationen über den Spender erhalten.
Eine erwachsene Person, die mithilfe einer Samenspende mit dem Samen eines ID-Release-Spenders gezeugt wurde, kann auf personenbezogene Informationen zugreifen, die häufig Folgendes über den Spender umfassen:
Welche Informationen freigegeben werden und welche Regelungen für die Offenlegung der Identität gelten, variiert von Land zu Land. Deshalb ist es wichtig, sich über die geltenden gesetzlichen Vorschriften zu informieren.
In Deutschland können durch Samenspende gezeugte Personen ab dem 16. Lebensjahr selbst Auskunft aus dem Samenspender-Register (SaReg) beantragen. Das Register enthält unter anderem den vollständigen Namen, das Geburtsdatum und den Geburtsort, die Staatsangehörigkeit sowie die zuletzt bekannte Anschrift des Spenders. Für jüngere Personen können die gesetzlichen Vertreter unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag stellen.
Auch das Verfahren zur Anforderung von Spenderinformationen unterscheidet sich je nach Region. In Ländern mit einem nationalen Register erfolgt die Anfrage in der Regel über die zuständige Behörde, beispielsweise über die HFEA im Vereinigten Königreich oder das BfArM, das in Deutschland das Samenspender-Register (SaReg) führt. In der Regel ist ein Nachweis erforderlich, dass die anfragende Person durch Samenspende gezeugt wurde.
Das genaue Verfahren hängt vom Behandlungsland und den dort geltenden Vorschriften ab. In Deutschland werden Auskünfte aus dem Samenspender-Register beim BfArM beantragt. Wenn der Samenspender bei der European Sperm Bank registriert war, können unsere Unterlagen zusätzliche Informationen enthalten. Daher unterstützen wir durch Samenspende gezeugte Personen gegebenenfalls ebenfalls beim ID-Release-Prozess. Unser dreistufiger Prozess umfasst:
Als ersten Schritt in diesem Prozess benötigen wir Unterlagen, die den Nachweis erbringen, dass die betreffende Person mithilfe einer Samenspende gezeugt wurde. Wir benötigen die folgenden Angaben und Unterlagen:
Sobald die Verwandtschaft der betreffenden Person mit dem Spender bestätigt ist, plant unser Koordinator ein Gespräch, um die nächsten Schritte zu besprechen. Während dieses Gesprächs sprechen die durch Samenspende gezeugte Person und der Koordinator auch darüber, wie sie sich dabei fühlt, die Identität ihres Spenders zu erfahren, und wie sie mit diesen Gefühlen umgehen kann.
Bevor Identitätsinformationen eines Spenders weitergegeben werden, muss die betreffende Person eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnen. Zweck der Vereinbarung ist der Schutz der Privatsphäre des Spenders sowie die Klarstellung, dass die Person versteht, wie mit den erhaltenen Informationen umzugehen ist.
Wir informieren den Spender, sobald die betreffende Person die ID-Informationen erhalten hat. Ab diesem Zeitpunkt besteht die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme, und wenn die durch Samenspende gezeugte Person Kontakt anfragen möchte, tun wir dies in ihrem Namen. Der Spender stimmt der Anfrage dann zu oder lehnt sie ab.
Spender haben keinen Anspruch auf Informationen über Kinder, die mit ihrem Samen gezeugt wurden, oder über deren Eltern.
Samenspender mit offener Identität und angehende Eltern entscheiden sich für ID-Release, weil sie glauben, dass dies:
Zunehmend ist ID-Release außerdem gesetzlich vorgeschrieben. In einigen Ländern, beispielsweise im Vereinigten Königreich, müssen alle neuen Samenspender einem ID-Release zustimmen und als ID-Release-Spender registriert sein, um spenden zu dürfen.

Der Unterschied zwischen anonymen und nicht anonymen Samenspendern besteht darin, ob identifizierende Informationen später für eine durch Samenspende gezeugte Person verfügbar sind. Ob angehende Eltern tatsächlich zwischen ID-Release und No-ID-Release wählen können, hängt vom Land ab, in dem die Behandlung stattfindet. In Deutschland ist bei einer ärztlich unterstützten Behandlung keine dauerhaft anonyme Samenspende möglich. Bei einer Behandlung im Ausland kann jedoch je nach lokaler Gesetzgebung eine Wahl bestehen.
Gesetze zur Spenderanonymität bestimmen, ob anonyme Spender, Spender mit offener Identität oder beide Spendertypen verfügbar sind. Dies unterscheidet sich von Land zu Land.
Für Deutschland gilt: Bei einer ärztlich unterstützten Kinderwunschbehandlung ist eine dauerhaft anonyme Samenspende nicht möglich. Die Identitätsdaten des Spenders werden im bundesweiten Samenspender-Register (SaReg) erfasst. Durch Samenspende gezeugte Personen können ab dem 16. Lebensjahr selbst Auskunft beantragen. Diese deutsche Regelung gilt jedoch nicht automatisch für eine Behandlung im Ausland. Dort richtet sich die Verfügbarkeit von ID-Release- und No-ID-Release-Spendern nach den Vorschriften des jeweiligen Behandlungslandes.
Wie Sie sehen, unterscheiden sich die gesetzlichen Regelungen für bestimmte Spenderoptionen erheblich und hängen vollständig von den Vorgaben des jeweiligen Landes ab.
Gesetze zur Identifizierung von Spendern erlauben in einigen Ländern keine anonyme Spende mehr, weil dort davon ausgegangen wird, dass Transparenz die Rechte von Erwachsenen, die mithilfe einer Samenspende gezeugt wurden, schützt, wenn sie ihre Geschichte und Herkunft verstehen möchten. Gleichzeitig ist es im Zeitalter leicht zugänglicher Gentests und genealogischer Rückverfolgungs-Websites zunehmend schwieriger geworden, die Anonymität von Samenspendern zu schützen.

Kinder reagieren unterschiedlich auf die Anonymität von Samenspendern, und die Forschung zeigt, dass es ein breites Spektrum an Erfahrungen und Gefühlen gegenüber anonymen Spenden gibt.
Einige Kinder, die mit Hilfe einer Samenspende geboren sind, zeigen kein Interesse daran, die Identität ihres Spenders zu erfahren, und dies spielt in ihrem Leben keine Rolle und beeinflusst auch nicht ihr Gefühl, zu einer Familie zu gehören.
Für andere ist es ein wichtiger Teil ihrer persönlichen Geschichte, zu erfahren, wer ihr Spender ist, und ein notwendiger Schritt, um zu verstehen, wer sie sind und woher sie kommen.
Unabhängig davon, ob ihr Spender ID Release oder No-ID Release ist, empfehlen Fachleute, dass Eltern mit Kindern, die mit Hilfe einer Samenspende geboren sind, so früh wie möglich und in einer altersgerechten Weise über ihre Herkunft sprechen. Gespräche über Schwangerschaft mit Hilfe einer Samenspende sollten den Schwerpunkt auf Folgendes legen:
Unterstützung (wenn Sie sie brauchen oder möchten) – professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, ist ein positiver Schritt, wenn Sie diesen Gesprächen mit Unsicherheit begegnen. Während viele Eltern das Gefühl haben, diese Unterstützung nicht zu benötigen, empfinden viele andere sie als äußerst wertvoll.
Die Anonymität von Samenspendern hängt vom jeweiligen Land ab: Manche Länder erlauben nur ID-Release-Spenden, andere schreiben anonyme Samenspenden vor, und wieder andere erlauben beide Optionen. Wo anonyme Samenspender weiterhin spenden dürfen, setzen Samenbanken strenge Maßnahmen um, um ihre Anonymität zu schützen.
Gleichzeitig ist Anonymität weniger absolut geworden, da DNA-Tests zunehmend leichter zugänglich sind. Zum Beispiel kann es möglich sein, einen anonymen Spender zu identifizieren, wenn eine durch Samenspende gezeugte Person einen DNA-Test macht und eine verwandte Person des Spenders auf einer Genealogie-Website registriert ist.
Vorschriften verhindern in der Regel, dass Kinder, die mit Hilfe einer Samenspende geboren sind, später im Leben anonyme Spender kontaktieren. Allerdings lässt sich nicht vorhersagen, welche Auswirkungen eine anonyme Samenspende auf ein Kind haben kann, und manche durch Samenspende gezeugten Personen versuchen möglicherweise dennoch, ihren Spender zu finden und Kontakt zu ihm aufzunehmen. Leicht zugängliche DNA-Tests haben dies deutlich einfacher gemacht.
Nein, anonyme Samenspender können Kinder, die mit Hilfe einer Samenspende geboren sind, oder deren Eltern nicht kontaktieren. Weder ID-Release- noch No-ID-Release-Spender erhalten Informationen über die Personen, an die sie spenden, oder über die Kinder, die mit ihrem Samen gezeugt wurden. Sie können keinen Kontakt initiieren.
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