Samenspender finden

Unterstützung für Kinder und Spender

Das ID-Release-Programm unterstützt die Weitergabe von Daten, die eine Identifizierung unserer ID-Release-Spender ermöglichen – jener Spender also, die einer Freigabe ihrer Daten zugestimmt haben. Ziel des Programms ist es, eine sichere und respektvolle Offenlegung der Daten zu gewährleisten und allen betroffenen Parteien zu helfen: den Kindern, den Spendern und den Familien dieser beiden Gruppen.

Was ist ein ID-Release-Spender?

Ein ID-Release-Spender entspricht dem, was wir früher als „offenen Spender“ bezeichnet haben. Kinder, die mit dem Samen dieser Spender gezeugt wurden, haben mit Erreichen der Volljährigkeit die Möglichkeit, die Identität ihres Spenders in Erfahrung zu bringen.

In den letzten Jahren sind in vielen Ländern nationale Verzeichnisse für Spenderangaben eingerichtet worden. So können Spenderkinder in Großbritannien, Deutschland und Norwegen beispielsweise bei den Behörden erfragen, wer ihr Spender war. Dennoch empfehlen wir Spenderkindern, sich in dieser Frage an uns zu wenden, denn wir können ihnen oftmals mehr Informationen geben, als in den staatlichen Verzeichnissen erfasst sind.

Unsere unterstützung

Was bietet das ID-Release-Programm?

Spenderkindern Informationen zur Identität ihres Spenders zu geben ist nur ein Teil unserer Bemühungen, die Menschen zu unterstützen, die mehr über ihre Abstammung erfahren möchten, und dabei gleichzeitig die Rechte des Spenders zu wahren.

Unterstützendes Erstgespräch

Nachdem wir die Verwandtschaft zwischen dem Spenderkind und dem Spender überprüft haben, sprechen wir mit dem Spenderkind in aller Ruhe darüber, welche Gedanken es im Hinblick auf eine Preisgabe der Identität des Spenders bewegen.

Manche Menschen sind sich zu diesem Zeitpunkt gar nicht sicher, ob sie wirklich erfahren möchten, wer ihr Spender ist. Vielleicht haben sie ganz andere Fragen, vielleicht möchten sie sich auch nur über ihre Möglichkeiten informieren. Wir haben geschulte Mitarbeiter, die den Prozess der Identitätsfreigabe erklären und den Spenderkindern helfen, ihre Gedanken zu diesem Thema zu ordnen, sodass sie die individuell beste Entscheidung treffen können.

Ein solches Gespräch kann online oder in einer unserer Niederlassungen stattfinden.

Das Spenderprofil

Manche Spenderkinder wissen über ihren Spender wenig mehr als dessen grundlegende körperliche Merkmale, wie die Größe, die Haarfarbe und die Augenfarbe – wenn überhaupt. Im Rahmen des ID-Release-Programms übergeben wir dem Spenderkind eine Kopie vom Profil seines Spenders.

Das Spenderprofil ist ein längeres Dokument, das ein umfassendes Bild des Spenders vermittelt und dem Spenderkind so hilft, seinen Spender näher kennenzulernen.

Es enthält Informationen zum Hintergrund und zur Familie des Spenders, zu seiner medizinischen Vorgeschichte, zu seinen Hobbys und zu den persönlichen Werten, die ihm wichtig sind. In vielen Profilen findet sich außerdem ein Babybild und eine handschriftliche Notiz des Spenders.​

Offenlegung der Identität des Spenders

Wenn die Gesetzgebung im Geburtsland des Spenderkindes keine anderslautenden Bestimmungen vorsieht, übermitteln wir die folgenden Angaben zur Identifizierung des Spenders: vollständiger Name, Geburtsjahr und Staatsangehörigkeit.

Näheres über das Vorgehen bei Anfragen zur Offenlegung der Identität eines Spenders erfahren Sie weiter unten.

Anfragen zur Freigabe der Identität des Spenders

Wenn Sie ein Spenderkind sind und Ihr Spender als „ID-Release-Spender“ (ehemals ein „offener Spender“) registriert ist, können Sie ab Erreichen der Volljährigkeit die Identität Ihres Spenders in Erfahrung bringen. Unser Verfahren zur Freigabe von identifizierenden Angaben umfasst drei Schritte.

Anfrage zur Freigabe der Identität Ihres Spenders

Im ersten Schritt bitten wir Sie, uns Dokumente zuzusenden, die bestätigen, dass Sie mit Hilfe von Spendersamen gezeugt wurden. Dazu benötigen wir die folgenden Angaben:

  • Eine Kopie eines Lichtbildausweises (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein)
  • Eine Kopie eines Lichtbildausweises Ihrer Mutter (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein)
  • Eine Kopie Ihrer Geburtsurkunde
  • Name der Kinderwunschklinik, in der Ihre Mutter behandelt wurde, und ungefährer Zeitraum der Behandlung
  • Den Spendernamen (Alias) oder die Spendernummer
Gespräch mit unserem Koordinator

Wenn Ihre Verwandtschaft mit dem Spender bestätigt ist, vereinbart unser Koordinator mit Ihnen einen Termin, bei dem die nächsten Schritte besprochen werden. Hier geht es darum, Ihre Gedanken und die Erwartungen zu formulieren, die Sie an das Wissen um die Identität Ihres Spenders knüpfen. Außerdem sprechen Sie mit dem Koordinator darüber, wie Sie mit all dem umgehen können.

Freigabe der identifizierenden Daten Ihres Spenders

Bevor wir Ihnen die identifizierenden Daten Ihres Spenders übergeben, bitten wir Sie, eine Vertraulichkeitserklärung zu unterschreiben. Sinn und Zweck dieser Erklärung ist es, die Privatsphäre des Spenders zu schützen und Ihnen zu verdeutlichen, was Sie mit den Informationen machen dürfen, die Sie von uns erhalten.

Sobald wir Ihnen die identifizierenden Daten Ihres Spenders übergeben haben, informieren wir den Spender darüber, dass ein Kind seine Daten erhalten hat.

Wenn Sie Kontakt zu Ihrem Spender aufnehmen möchten, werden wir ihn kontaktieren und fragen, ob er ebenfalls daran interessiert ist. Zudem bieten wir ihm ein Beratungsgespräch an, um ihm dabei zu helfen, sich mit dieser neuen Situation zurechtzufinden.

Ist der Spender bereit, Kontakt zu Ihnen aufzunehmen oder Ihre Fragen zu beantworten, arrangieren wir dies.

Sollte der Spender keinen Kontakt wünschen, übergeben wir Ihnen dessen identifizierende Daten, sobald Sie die Vertraulichkeitserklärung unterzeichnet haben. Anschließend teilen wir dem Spender mit, dass seine Daten an Sie übermittelt worden sind.

Nationale gesetzgebung

Diese Regeln gelten in Ihrem Land

Die Gesetzgebung in Bezug auf die Zeugung mittels Spendersamen ist von Land zu Land unterschiedlich. Das bedeutet, dass auch die Vorschriften hinsichtlich der Freigabe der identifizierenden Daten des Spenders nicht immer gleich sind. Im Normalfall kann ein Spenderkind ab seinem 18. Geburtstag in Erfahrung bringen, wer sein Spender war.

Welche Daten zur Verfügung stehen und wann sie eingesehen werden können ist davon abhängig, in welchem Land Ihr Kind geboren wurde.

Im Folgenden finden Sie eine kurze Übersicht über die Vorschriften, die in ausgewählten europäischen Ländern gelten (umfassende Angaben hierzu erhalten Sie bei den örtlichen Behörden). Wenn ein Land über ein Spenderregister verfügt, kann ein Spenderkind die Identität seines Spenders auch bei den Behörden erfragen. Beachten Sie aber bitte, dass Spenderkinder von uns üblicherweise mehr Informationen über ihren Spender erhalten, als ihnen die Behörden geben können.

 

Länder

In Großbritannien kann ein Spenderkind ab dem 18. Geburtstag erfragen, wer dessen Spender war, sofern dieser der Freigabe der Daten zugestimmt hat (ID-Release-Spender). Vor Erreichen der Volljährigkeit kann ein Kind nur nicht zur Identifizierung geeignete Angaben erhalten, wie die Größe des Spenders, dessen Beruf und die Anzahl der Spendergeschwister.

Großbritannien verfügt über ein nationales Spenderregister, HFEA, das Spendern und Spenderkindern Unterstützung bietet. Dessen Mitarbeiter kümmern sich auch um die Freigabe von Daten, wenn ein Spenderkind sich an sie wendet, statt die Samenbank zu kontaktieren. Hier sind folgende Angaben zum Spender abrufbar: vollständiger Name, Geburtsdatum und letzte bekannte Adresse.

In Deutschland können Spenderkinder die Identität ihres ID-Release-Spenders ab Vollendung des 16. Lebensjahres erfragen.

Deutschland verfügt über ein nationales Spenderregister (SaReg). Darin sind der Nachname, das Datum und der Ort der Geburt, die Staatsangehörigkeit und die letzte bekannte Adresse hinterlegt.

In Dänemark können Spenderkinder die Identität ihres ID-Release-Spenders erfragen, sobald sie 18 geworden sind.

Sie erhalten die folgenden Angaben zum Spender: vollständiger Name, Geburtsdatum und letzte bekannte Adresse.

Dänemark hat kein eigenes Spenderregister. Das bedeutet, dass sich Spenderkinder an die Samenbank wenden müssen, von der ihre Eltern den Samen bezogen haben, um die identifizierenden Daten des Spenders zu erhalten.

In den Niederlanden können Spenderkinder die Identität ihres ID-Release-Spenders ab ihrem 16. Geburtstag in Erfahrung bringen.

Die Niederlande verfügen über ein nationales Spenderregister, in dem der Name, der Beruf, eine Beschreibung der Persönlichkeit und eine Beschreibung des Aussehens hinterlegt sind.

Vor der Vollendung des 16. Lebensjahres können Spenderkinder verschiedene Informationen einsehen, die keine Identifizierung des Spenders ermöglichen, wie etwa dessen Größe, die Haarfarbe, den Beruf und Angaben zur Persönlichkeit. Ist das Kind noch keine 12 Jahre alt, können die Eltern diese Angaben im Namen des Kindes abfragen.

In Schweden kann nur das Spenderkind die Identität des ID-Release-Spenders erfragen, sobald es das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die schwedische Gesetzgebung macht keine genaueren Vorgaben dazu, welche identifizierenden Angaben weitergegeben werden dürfen. Wir nennen den Kindern den vollständigen Namen, das Geburtsjahr und die Staatsangehörigkeit.

Die norwegische Gesetzgebung zur Zeugung mittels Spendersamen und Freigabe von Informationen ist vor einigen Jahren geändert worden. Dementsprechend sind die Vorschriften, die für die Übermittlung der Identität gelten, davon abhängig, wann der für die Zeugung des Kindes verwendete Samen gespendet wurde.

Kinder, die mit vor dem 1. Januar 2021 gespendetem Samen gezeugt wurden, können die Identität ihres Spenders ab Vollendung des 18. Lebensjahres erfragen. Wurde das für die Zeugung verwendete Sperma ab dem 1. Januar 2021 gespendet, sind die Informationen ab dem 15. Geburtstag einsehbar.

Norwegen verfügt über ein nationales Spenderregister.

Realistische erwartungen

Kontaktaufnahme mit dem Spender

Während des Genehmigungsverfahrens für einen Spender achten wir genau darauf, dass die potentiellen Spender wissen, was es bedeutet, ein ID-Release-Spender zu sein. Wir erklären ihnen, dass manche Spenderkinder – nach Erreichen der Volljährigkeit – eventuell mehr Angaben haben möchten, als wir ihnen geben können.

Die große Mehrheit der ID-Release-Spender versteht diesen Wunsch, mehr zu erfahren, und ist bereit, Fragen zu beantworten. Allerdings kann kein Mensch vorhersagen, wie sein Leben in einigen Jahren aussehen wird und ob er dann in der Lage ist, sich mit dem Thema zu beschäftigen.

Wenn ein Spenderkind Kontakt zu seinem Spender sucht, empfehlen wir grundsätzlich, sich an uns zu wenden und die Kontaktaufnahme uns zu überlassen. So hat der Spender die Möglichkeit, über die Anfrage nachzudenken und die dadurch hervorgerufenen Gefühle zu verarbeiten. Als Koordinator können wir die Erwartungen des Spenderkindes mit denen des Spenders abgleichen und damit die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass der Kontakt zu einer positiven Erfahrung wird.

Häufig gestellte Fragen

Im Normalfall kann nur das Kind die Identität eines Spenders erfragen. Allerdings unterliegt die Freigabe der Spenderdaten immer der nationalen Gesetzgebung. Ihr Zugriff auf Informationen ist also in jedem Fall davon abhängig, wo Ihr Kind geboren wurde. Genaueres erfahren Sie weiter oben im Abschnitt zu den identifizierenden Angaben. Alternativ können Sie sich auch an uns wenden, um sich darüber zu informieren, welche Vorschriften in Ihrem Land gelten.

Ein großer Teil unserer inaktiven Spender teilt es uns mit, wenn es Änderungen in ihrer medizinischen Vorgeschichte gibt. Darüber hinaus haben wir Initiativen ins Leben gerufen, in deren Rahmen wir Spender in regelmäßigen Abständen kontaktieren, um mit ihnen in Verbindung zu bleiben.

Wenn Sie mit dem Samen eines ID-Release-Spenders gezeugt worden sind, können Sie sich an uns wenden, um Kontakt zu Ihrem Spender aufzunehmen. Nach Erhalt Ihrer Anfrage werden wir auf Sie zukommen, um Ihre Verwandtschaft mit dem Spender zu überprüfen und mehr über Ihren Wunsch nach einer Kontaktaufnahme zu erfahren. Anschließend fragen wir bei dem betreffenden Spender nach, ob er den Kontakt ebenfalls möchte. Ein Spender ist nicht verpflichtet, mit den durch seinen Samen gezeugten Kindern in Kontakt zu treten.

Nein, leider ist das nicht möglich. Wenn sich ein Spender entschieden hat, zu welchem Spendertyp er gehören möchte (bei in Dänemark angeworbenen Spendern stehen „ID-Release“ oder „Kein ID-Release“ zur Auswahl), kann er seine Meinung nicht mehr ändern.

In den meisten Ländern ist es uns nicht gestattet, vor Erreichen der Volljährigkeit identifizierende Daten zum Spender herauszugeben (das genaue Alter unterscheidet sich je nach Land, liegt im Allgemeinen aber bei 18 Jahren). Betroffene Kinder können uns dennoch gerne kontaktieren, damit wir sehen können, ob es andere Möglichkeiten gibt, hier zu helfen.

Nein. Wir teilen dem Spender mit, dass ein mit seinem Samen gezeugtes Spenderkind Angaben zu seiner Identität erhalten hat, aber wir geben ihm keine Informationen zu Ihrer Identität oder der Ihrer Familie.

Nein, für die Freigabe der Identität Ihres Spenders berechnen wir keine Gebühren. Darüber hinaus bieten wir Ihnen ein Gespräch und das Spenderprofil, ohne dass Sie dafür bezahlen müssen. Unter Umständen müssen Sie jedoch Gebühren an Behörden oder die Klinik Ihrer Mutter entrichten, um die Dokumente zu beschaffen, die wir für die Verifizierung Ihrer Verwandtschaft mit dem Spender benötigen.